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Wohngeld-Vorab-Schätzer — grobe Ampel-Einschätzung

Haushaltsgröße, Miete und Einkommen eingeben — der Schätzer zeigt eine grobe Ampel-Einordnung, ob sich eine Wohngeld-Prüfung lohnen könnte. Keine amtliche Berechnung.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Dies ist KEINE verbindliche Wohngeldberechnung, sondern eine grobe Ersteinschätzung. Die exakte Berechnung erfolgt nur durch die zuständige Wohngeldbehörde bzw. den offiziellen Online-Wohngeldrechner. Faktoren wie Mietstufe, Heizkosten-Pauschale und genaue Einkommensanrechnung werden hier nicht abgebildet.

Angaben zum Haushalt

Haushaltsgröße, Bruttowarmmiete und Nettoeinkommen eingeben — die Ampel-Einschätzung wird automatisch berechnet.

Haushaltsgröße
Alle Personen, die gemeinsam wirtschaften (Haushaltsmitglieder nach § 5 WoGG).
Bruttowarmmiete (€/Monat)
€/Monat
Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten (Bruttowarmmiete).
Nettoeinkommen Haushalt gesamt (€/Monat)
€/Monat
Summe aller Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Die amtliche Wohngeldformel nach § 19 Abs. 1 WoGG (Wohngeld = 1,15 × (Miete − (a + b × Miete + c × Einkommen) × Einkommen)) nutzt haushaltsgrößenabhängige Rechengrößen aus Anlage 1 WoGG — zu komplex für eine einfache Faustregel. Dieses Tool bildet daher keinen exakten Euro-Betrag nach, sondern eine grobe Ampel-Einordnung anhand der Mietbelastungsquote und grober Einkommens-Richtgrenzen je Haushaltsgröße. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

6 Punkte zur Genauigkeit dieser Einschätzung
  1. Keine amtliche Formel: § 19 WoGG mit den Rechengrößen aus Anlage 1 WoGG wird hier nicht nachgebildet — nur eine grobe Ampel-Einordnung.
  2. Die Einkommensgrenzen je Haushaltsgröße sind grobe Richtwerte, keine amtliche Tabelle.
  3. Die Mietstufe (I-VII) des Wohnorts wird nicht berücksichtigt — sie bestimmt die anrechenbare Höchstmiete und damit den tatsächlichen Betrag.
  4. Heizkostenpauschale und die genaue Einkommensanrechnung (Freibeträge, Abzüge) werden nicht abgebildet.
  5. Kein Abgleich mit anderen Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag) — Ausschlusskriterien werden hier nicht geprüft.
  6. Das Ergebnis ist keine Zusage. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.